Konformitätsprüfung für maritime Ausrüstung unter einer EU-Flagge
Phoenix Testlab ist offiziell von der Federal Maritime and Hydrographic Agency (BSH) für Navigations- und Funkausrüstung gemäß der Europäischen Richtlinie für Schifffahrtsausrüstung (MED) als Bekanntgegebene Stelle benannt.
Das MED regelt die Zulassung von Schiffsausrüstung, die auf Schiffen mit Flagge der Europäischen Union installiert wird. Wenn Ihr Produkt unter der Richtlinie gelistet ist, muss es ein definiertes Konformitätsprüfungsverfahren durchlaufen, das eine notifizierte Stelle einbezieht.
Nach der Genehmigung darf Ihre Ausrüstung ohne zusätzliche nationale Genehmigung auf jedem EU-Flaggschiff installiert werden. Der Hersteller ist befugt, das Radzeichen anzubringen, um die Einhaltung der MED-Anforderungen nachzuweisen.
Im Rahmen des EU–US Mutual Recognition Agreement (MRA) kann Phoenix Testlab auch im Namen der United States Coast Guard (USCG) Genehmigungsnummern für Navigationsausrüstung ausstellen – wodurch ein separater USCG-Genehmigungsprozess überflüssig wird.
Für Funkgeräte ist eine zusätzliche Genehmigung durch die Federal Communications Commission (FCC) erforderlich. Als Telekommunikationszertifizierungsstelle (TCB) kann Phoenix Testlab FCC-Genehmigungen direkt erteilen.