Backgroundimage

Neue EMV-Richtlinie

Übergangsbestimmung bis 20. April 2016

Die neue EMV Richtlinie 2014/30/EU wurde am 26. Februar 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Sie ist wie unter anderem die R&TTE Richtlinie an den sogenannten „Neuen Rechtsrahmen“  NLF (New Legislative Framework) angepasst worden. Die NLF hat die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung sowie die Vermarktung von Produkten geändert. Phoenix Testlab informiert Sie über die relevanten Änderungen.


Auswirkungen auf die Produkte:

Die Produktanforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit ändern sich nicht. Die neue Richtlinie erfordert nicht die Validierung der Produkte und keine erneute Prüfung.  

Umstellung der Dokumente:

Die neue EMV-Richtlinie wird zum 20. April 2016 wirksam. Nach diesem Stichtag müssen alle EU Konformitätserklärungen die neue EMV Richtlinie zitieren. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Forderung an die Aussteller, nur eine EU-Konformitätserklärung, die alle relevanten Richtlinien beinhaltet, Folge geleistet wird.
Muster der EU Konformitätserklärung laut Anhang IV der EMV Richtlinie


EU Konformitätserklärung

  1. Nummer des Gerätes (einmalige Kennnummer des Gerätes)
  2. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten. Hinweis: Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller (bzw. Installationsbetrieb)
  3. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Gerätes zwecks Rückverfolgbarkeit)
  4. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsvorschriften der EU.
  5. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, einschließlich des Datums der Norm oder der Angabe der Spezifikationen, einschließlich des Datums, für die die Konformität erklärt wird.
  6. Gegebenenfalls die notifizierte Stelle mit Namen und Kennnummer, der Beschreibung ihrer Mitwirkung und der Angabe der ausgestellten Bescheinigung.
  7. Zusatzangaben.
    Unterzeichnet für und im Namen von:
    Ort und Datum der Ausstellung
    Name, Funktion, Unterschrift


Zu beachten ist weiterhin die Verpflichtung des Herstellers, dass dem Gerät die Gebrauchsanleitung und sonstigen Informationen in einer Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann, beizufügen ist.

Notified Body EMV

Aus der Erklärung einer benannten Stelle über die Einhaltung der Schutzanforderungen wird eine EU Baumusterprüfbescheinigung. Der Bewertungsprozess ändert sich nicht. Der Notified Body EMV bewertet den technischen Entwurf zum Beispiel eines Gerätes anhand einer Prüfung der technischen Unterlagen und zusätzlicher Nachweise ohne Prüfung eines Musters.

Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:

Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas M. Worsch
Marketing / Public Relations
+49 (0) 5235-9500-33

Zurück zur Übersicht